Nutzungsordnung Schulnetzwerk SGR

Nutzungsordnung für das pädagogische Schulnetzwerk

und die Computerräume/Laptops und die Bibliotheksrechner am SGR

 

gültig ab 27.8.2010

HINWEIS:

Dies ist eine zur Zeit aktuelle Nutzerordnung; sie wird in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Dies ist aufgrund der raschen Weiterentwicklung der Informationstechnologie unvermeidlich. Jeder Netznutzer am SGR ist deshalb verpflichtet, sich in regelmäßigen Abständen über die aktuelle Fassung dieser Ordnung, die auf

http://www.sg-rheinbach.de/

abgerufen werden kann, zu informieren. Die jeweils aktuelle Version hängt in allen Rechnerräumen und im Laptop-Schrank aus.

  1. Nutzungsberechtigung
  • Nutzungsberechtigt sind Lehrer und Schüler des städt. Gymnasiums Rheinbach (SGR) im Rahmen des Unterrichts.
  • Mit dem Anmelden an einem Rechner des SGR oder an der Netzwerkdomäne SGR wird die Nutzerordnung anerkannt.
  • Schüler des SGR können selbstständig während der üblichen Öffnungszeiten der Schule an speziell dafür vorgesehenen Computern in der Bibliothek arbeiten.
  1. Verhalten in Räumen mit Schülerarbeitsplätzen
  • Das Einnehmen von Speisen und Getränken in Räumen, die mit Schülerarbeitsplätzen ausgestattet sind, ist nicht gestattet.
  • Beim Kopieren von Daten sind die Regelungen hinsichtlich des Datenschutzes und des Urheberrechts genauestens zu beachten.
  • Versuche, die Installation und Konfiguration der Arbeitsstationen und des Netzwerkes zu verändern, sowie Versuche der Manipulation an der Hardwareausstattung sind grundsätzlich untersagt. Sie können zum zeitweisen oder unbegrenzten Ausschluss von der Computernutzung und / oder zu Ordnungsmaßnahmen gemäß der jeweiligen Gesetzes-, Verordnungs- und Erlasslage führen.
  • Daten, die während der Nutzung einer Arbeitsstation entstehen, können auf eigenen USB-Speichersticks oder dem zugewiesenen Arbeitsbereich im Netzwerk (Homeverzeichnis) abgelegt werden. Lokal auf den Rechnern abgespeicherte Daten werden ohne Rückfrage gelöscht.
  • Für Sicherungskopien (Backups) der persönlichen Daten sind die Benutzer selbst verantwortlich.
  • Eine Virenfreiheit des Systems wird angestrebt, kann aber nicht garantiert werden. Werden an den Rechnern des SGR verwendete USB-Speichersticks auf anderen Rechnern verwendet, so sind diese vorher unbedingt auf Virenbefall zu prüfen. Schadensersatzansprüche können in diesem Zusammenhang gegenüber dem SGR nicht geltend gemacht werden.
  • Das Starten von eigenen (d.h. rechtmäßig erworbenen oder selbstgefertigten) Programmen bedarf der ausdrücklichen Genehmigung eines Systembetreuers oder der Schulleitung.
  • Das Benutzen der Drucker bedarf der ausdrücklichen Genehmigung des aufsichtführenden Lehrers oder eines Systembetreuers. Die Nutzer sind zum sparsamen Umgang mit Papier und Toner verpflichtet.
  • Die Rechner dürfen nicht zu kommerziellen oder parteipolitischen Zwecken genutzt werden.
  • Beim Auftreten von Funktionsstörungen/Defekten ist darüber sofort der aufsichtsführende Lehrer oder ein Systembetreuer zu informieren. Der aufsichtsführende Lehrer wird die Funktionsstörung/den Defekt schnellstmöglich schriftlich einem Systembetreuer melden (Vordrucke im Laptopschrank).
  • Beschädigungen an einem Rechner sind unmittelbar beim Bemerken dem aufsichtsführenden Lehrer zu melden – dieser meldet diese schnellstmöglich einem Systembetreuer. Sollte bei der Kontrolle am Ende einer Unterrichtsstunde Beschädigungen auffallen, welche nicht gemeldet wurden, so können ggf. die am entsprechenden Arbeitsplatz arbeitenden Schüler dafür verantwortlich gemacht werden (z.B. beschädigte Tastaturen).
  • Für mutwillig oder fahrlässig entstandene Schäden ist der Verursacher verantwortlich. Es besteht Schadensersatzpflicht gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen. Für Minderjährige haften in diesem Falle die Eltern.
  1. Zugang zu den Computerräumen N13 und 106 sowie zu den Laptops der Ausleihe und dem Beamer
    Zugang zu den Computern in der Bibliothek und sonstigen Computern/Laptops des SGR
  • Zu Beginn einer jeden Nutzung ist jeder Nutzer verpflichtet den PC/Laptop auf Beschädigungen zu prüfen – ggf. muss der aufsichtsführende Lehrer unverzüglich informiert werden.
  • Am Ende einer jeden Nutzung werden die Arbeitsstationen durch den aufsichstführenden Lehrer auf Beschädigungen hin kontrolliert.
  • Vorrang haben Klassen und Kurse, die nach Stundenplan die Computerräume nutzen.
  • Lehrerinnen und Lehrer können – ggf. nach Einweisung durch die Systembetreuer – für den Fachunterricht die freien Stunden der betreffenden Räume "buchen" (Eintrag im Belegungsplan, der im Sekretariat / Laptopschrank ausliegt). Der Buchungsplan ist sorgfältig zu führen, d.h. es müssen Ausbuchungen und Änderungen eingetragen werden.
  • Die Benutzung des Lehrerarbeitsbereiches ist nur im Ausnahmefall und mit Genehmigung und unter Aufsicht eines Lehrers gestattet.
  • Die Bibliotheksrechner dürfen während der Öffnungszeiten von Schülern des SGR (mit gültigem Schülerausweis) ausschließlich für unterrichtliche Zwecke genutzt werden.
  1. Benutzung des Netzwerkes - Umgang mit LOGIN und Passwörtern
  • Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich im Netzwerk anzumelden (einzuloggen). Dies ist nur unter dem ihm zugewiesenen Benutzernamen und Passwort gestattet. Lediglich unter Aufsicht eines Lehrers oder eines Biliothekmitarbeiters und in begründeten Fällen ist der Zugang über den Universalaccount sgr (ohne besondere Rechte) zulässig.
  • Jeder Nutzer ist verpflichtet die Bestimmungen des Straf-, Jugend- und Urheberrechtes sowie des Datenschutzes zu beachten.
  • Jeder Nutzer ist für alle Aktivitäten, die unter seiner Identität (Benutzernamen) ablaufen, voll verantwortlich und trägt ggf. die Konsequenzen.
  • Der Computer, an dem sich ein Nutzer im Netz angemeldet hat, ist im eigenen Interesse durch diesen niemals unbeaufsichtigt zu lassen.
  • Nach dem Beenden der Nutzung hat sich der Nutzer im Netzwerk abzumelden (auszuloggen).
    • Das Ausspähen und Weitergeben von Passwörtern ist nicht gestattet.
    • Das von der Schule vergebene Passwort ist daher von Zeit zu Zeit zu ändern, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass andere davon Kenntnis erhalten haben.
    • Bei neuen Passwörtern sind die folgenden Punkte zu beachten:
      • Klein-, Großbuchstaben und Ziffern müssen enthalten sein.
      • auf keinen Fall Bezeichnungen wählen, die leicht erraten werden können (Namen, Autokennzeichen, Telefonnummern, Geburtsdaten usw.)!
    • Nutzer, die ihr Passwort vergessen haben, müssen sich umgehend bei einem der Systembetreuer ein neues Passwort besorgen.
    • Bei Verdacht des Missbrauchs durch Dritte muss der Nutzer umgehend einen der Systembetreuer in Kenntnis setzen.
    • Jedem Nutzer ist bekannt, dass das Netzbetriebsystem die Nutzung der Rechner im Netz protokolliert, d.h. es ist den Systembetreuern möglich zu prüfen, wer wann an welchem Rechner angemeldet war.
    • Die Daten, welche auf dem Server (zugewiesenes Benutzerarbeitsverzeichnis/Homeverzeichnis) können von den Systembetreuern, Schülerdaten von allen Lehrer eingesehen werden.
  1. Datenfernübertragung (E-Mail, Internet)

Die Datenkommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Intranet, Internet, etc.) am SGR stehen prinzipiell allen ernsthaft daran interessierten Schülern und Lehrern (sg-rheinbach.de Emailadressen beim Homepagebetreuer) mit den entsprechenden Kenntnissen kostenlos zur Verfügung. Um den Betreuungsaufwand in Grenzen zu halten, sind einige grundsätzliche Regelungen unerlässlich.

  • Schulfilter
    Schüler (und der Universalbenutzer sgr) gehen über den Time-for-Kids-Schulfilter in das Internet, dadurch werden einige Websites gesperrt, welche fragwürdige oder schädliche Inhalte besitzen. Für den Zugang zum www darf ausschließlich der InternetExplorer verwendet werden – Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des aufsichtführenden Lehrers zulässig.
  • Netiquette
    Die Netiquette (von "Net-Etikette") ist der "Knigge" im Bereich der Datenkommunikation und enthält Grundregeln zum Umgang mit anderen Netzteilnehmern. Sie verbietet unter anderem persönliche Beleidigung und grobe Verletzung religiöser, weltanschaulicher oder auch ethischer Empfindungen anderer Netzteilnehmer, kommerzielle oder politische Werbung, rassistische und faschistische Äußerungen, Gewaltverherrlichung, Aufforderungen zu Gewalttaten und kriminellen Delikten.
    Als Grundlage für die Nutzung von Datenkommunikationsmitteln am SGR dient die Netiquette für Newsgroups des Offenen Deutschen Schulnetzes (ODS). Der Text dieser Netiquette ist im Internet verfügbar: http://www.afaik.de/usenet/admin/schule
  • Nutzung von Informationen aus dem Internet
    Die bereitgestellten Informationen können bedingt durch die Art und Weise der Verbreitung keiner hausinternen Selektion unterworfen werden. Sie entstammen weltweit verteilten Quellen und werden durch technisch, nicht inhaltlich, bedingte Vorgänge verbreitet. Sollte sich irgendjemand durch solche Informationen verletzt, entwürdigt oder in anderer Art und Weise angegriffen fühlen, muss er diesen Sachverhalt mit dem Urheber der Information klären. Das SGR ist in keiner Weise für den Inhalt der über seinen Internet-Zugang bereitgestellten Informationen verantwortlich.
  • Versenden von Informationen in das Internet
    Werden Informationen über das Internet versandt, geschieht dies unter der IP des SGR. Jede versandte Information kann deshalb durch die Allgemeinheit der Internetnutzer unmittelbar mit dem SGR in Zusammenhang gebracht werden. Es ist deshalb grundsätzlich untersagt, den Internetzugang des SGR zur Verbreitung von Informationen zu verwenden, die dazu geeignet sind, dem Ansehen der Schule in irgendeiner Weise Schaden zuzufügen. Aus diesem Grunde hat jede Mail den eigenen, vollständigen Namen (Vor- und Familienname) zu tragen, sowie die von der Schule zugeteilte E-Mail-Adresse. Entsprechendes gilt für den Eintrag in Gästebücher sowie in Internet-Chats.
  • Erzeugen von unnötigem Traffic
    Der gesamte Datentransfer wird über einen eigenen DSL-Anschluss abgewickelt. Da jeder Datentransfer (Traffic) die Geschwindigkeit für die anderen Netzteilnehmer im Hause beeinträchtigt, ist die Verursachung von unnötigem Traffic zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für das Laden von Videos oder Audio-Dateien aus dem Internet.
  • Codieren von E-Mails und Dateien
    Das Versenden von verschlüsselten Mails (z.B. mit PGP o.ä.) ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung eines der Systembetreuer gestattet.
  • Kostenpflichtige Dienste
    Kein Benutzer hat das Recht, Vertragsverhältnisse im Namen des SGR einzugehen (z.B. Bestellung von Artikeln über das Internet) oder kostenpflichtige Dienste im Internet zu nutzen.
  • Missbrauch
    Jeder Benutzer verpflichtet sich, keine Software, Dateien, Informationen, Kommunikationen oder andere Inhalte im Netz beizutragen (hochzuladen), zu senden oder anderweitig zu veröffentlichen bzw. im Netz zu suchen, die folgende Bedingungen erfüllen:
    • Verletzung oder Beeinträchtigung der Rechte Dritter;
    • Material, das nach den Umständen und der Einschätzung der Systembetreuung nach besten Wissen und Gewissen geeignet ist, vom gewünschten Empfänger oder Ziel als diffamierend, täuschend, missverständlich, beleidigend, lästerlich, widerlich, anstößig oder unangemessen interpretiert zu werden;
    • Bedrohung oder Verunsicherung Dritter;
    • Beeinträchtigung der Leistung oder Verfügbarkeit unserer technischen Ressourcen;
    • Daten oder Komponenten mit Viren, Würmern, Trojanischen Pferden oder sonstigen Schaden verursachenden Inhalten;
    • Werbung, Bekanntmachung oder Angebote für Güter oder Dienste aus kommerziellen oder parteipolitischen Gründen, die von der Systembetreuung nicht genehmigt wurden.

Jedem Schüler-Benutzer am SGR ist bekannt, dass in den Unterrichtsräumen eine Vison-Software läuft. Diese zeigt die von jedem Benutzer vorgenommenen Aktivitäten auf dem Lehrer-PC an und protokolliert dabei den Zugang zum Internet. Die Systembetreuer und Lehrer haben Einsicht in diese Protokolldatei und prüfen anhand von Stichproben das Einhalten dieser Richtlinien.

  1. Datenschutz und Datensicherheit
  • Die auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk zur Verfügung stehende Software ist Eigentum des Herstellers. Das SGR ist berechtigt, diese Software für Ausbildungszwecke zu nutzen. Eine Nutzung für gewerbliche oder parteipolitische Zwecke sowie eine Vervielfältigung oder Veräußerung ist nicht gestattet. Ebenso ist untersagt, die installierte Software für private Zwecke zu kopieren.
  • Alle auf den Arbeitsstationen und im Netzwerk befindlichen Daten (einschließlich persönlicher Daten) unterliegen dem Zugriff der Systembetreuer. Die Systembetreuer haben das Recht, die technischen Daten von E-Mails auszuwerten. Die E-Mail-Ordner der Nutzer können hierzu von der Systembetreuung (und nur von dieser!) eingesehen werden. Dies ist z.B. dann notwendig, wenn falsch adressierte Nachrichten auf dem System liegen bleiben, Nachrichten über einen längeren Zeitraum nicht vom Adressaten abgeholt bzw. gelesen werden, Störungen auftreten oder der Verdacht des Missbrauchs (s.o.) besteht.
  • Jegliches manipulative Umgehen der Sicherungsvorkehrungen (z.B. "Hacken") ist untersagt.
  • Alle Vorgänge des Systems werden aus Gründen der Sicherheit und Systemstabilität aufgezeichnet und können zur Behebung von Fehlern und in Fällen von begründetem Verdacht des Missbrauches ausgewertet werden.
  • Der Systembereich des Servers ist der Systembetreuung vorbehalten und darf von anderen Personen nicht genutzt werden.
  • Im Netzwerk sind der Systembereich sowie die persönlichen Arbeitsbereiche durch Passwörter gegen unbefugten Zugriff gesichert. Im Interesse eines wirksamen Schutzes gegen solche Zugriffe müssen die Passwörter sinnvoll gewählt und öfter gewechselt werden (s.o.).
  • Ein Rechtsanspruch der Nutzer auf den Schutz persönlicher Daten im Netzwerk vor unbefugten Zugriffen gegenüber dem SGR besteht nicht. Insbesondere gilt dies für Informationen die von Nutzern im Internet selbst bereitgestellt werden (E-Mail, Chat; WWW), da dies einer Öffentlichmachung gleich kommt.
  1. Zuwiderhandlungen
  • Die Betreiber und Pfleger des Netzes gehen davon aus, dass alle an einer reibungsfreien Nutzung des Netzes interessiert sind. Benutzer, die aktiv nach Lücken im Sicherheitssystem des Netzes suchen und damit einen wartungsarmen Betrieb verhindern oder sonst wie gegen diese Nutzerordnung verstoßen, verlieren ihre Nutzungsberechtigung. Darüber hinaus kann dies weitere erzieherische und disziplinarische Maßnahmen nach sich ziehen. Insbesondere ein Missbrauch des Internet- oder Mail-Zugangs kann mit schweren Ordnungsmaßnahmen gemäß der Gesetzes-, Verordnungs- und Erlasslage geahndet werden.
  • Nutzer, die unbefugt Software von den Arbeitsstationen oder aus dem Netzwerk kopieren, machen sich strafbar und können zivil- oder strafrechtlich verfolgt werden.

Rheinbach, 27.8.2010

(die Schulleitung)

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