Leistungsbewertung

Die rechtlich verbindlichen Grundsätze der Leistungsbewertung sind im Schulgesetz (§ 48 SchulG) sowie in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Sekundarstufe I (§ 6 APO - SI) dargestellt. Demgemäß sind bei der Leistungsbeurteilung von Schülerinnen und Schülern erbrachte Leistungen in den Beurteilungsbereichen „Schriftliche Arbeiten“, „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sowie die Ergebnisse zentraler Lernstandserhebungen angemessen zu berücksichtigen. Während die „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ sowie die „Schriftlichen Arbeiten“ bei der Leistungsbewertung den gleichen Stellenwert besitzen, dürfen die Ergebnisse der Lernstandserhebungen lediglich ergänzend und in angemessener Form Berücksichtigung finden.

Die Lernerfolgsüberprüfung ist daher so anzulegen, dass sie den in den Fachkonferenzen beschlossenen Grundsätzen der Leistungsbewertung entsprechen, dass die Kriterien für die Notengebung den Schülerinnen und Schülern transparent sind und die jeweilige Überprüfungsform den Lernenden auch Erkenntnisse über die individuelle Lernentwicklung ermöglicht. Im Sinne der Orientierung an Standards sind grundsätzlich alle in Kapitel 3 des Lehrplans ausgewiesene Bereiche („Sprechen und Zuhören“, „Schreiben“, „Lesen – Umgang mit Texten und Medien“, „Reflexion über Sprache“) bei der Leistungsbewertung angemessen zu berücksichtigen. Auch Leistungen, die von den Schülerinnen und Schülern im Bereich „Sprechen und Zuhören" erbracht werden, sollen daher einer regelmäßigen systematischen Überprüfung unterzogen werden.

Schriftliche Arbeiten (Klassenarbeiten)

Es gelten für die Klassenarbeiten die im Kapitel 4 vorgegebenen Aufgabentypen. Die Schülerinnen und Schüler müssen mit den Aufgabentypen vertraut sein und Gelegenheit zur Übung haben. Zur Überprüfung der Rechtschreibkompetenz können auch Diktate und gleichwertige Überprüfungsformen als Teile von Klassenarbeiten eingesetzt werden.

Über ihre unmittelbare Funktion als Instrument der Leistungsbewertung hinaus sollen Klassenarbeiten im Laufe der Sekundarstufe I auch zunehmend auf die Formate vorbereiten, die im schriftlichen Teil der zentralen Prüfungen gefordert werden.

Die in Klassenarbeiten zu fordernden Leistungen umfassen immer eine Verstehensleistung und eine Darstellungsleistung. Sie beziehen sich in der Regel auf mehrere Bereiche des Faches.

Die Schülerinnen und Schüler sollen auch in Klassenarbeiten im Sinne der Förderung prozesshaften Schreibens Gelegenheit zu Vorarbeiten (Markieren des Textes, Gliederung des eigenen Textes, Entwurf einzelner Passagen u. Ä.) erhalten, bevor sie die Endfassung zu Papier bringen. Dies bedingt eine entsprechende Zeitvorgabe.

Für alle Klassenarbeiten gilt, dass von Beginn an nicht nur die Richtigkeit der Ergebnisse und die inhaltliche Qualität, sondern auch die angemessene Form der Darstellung wichtige Kriterien für die Bewertung sind. Dazu gehört auch die Beachtung der angemessenen Stilebene, der korrekten Orthographie und Grammatik.

Gehäufte Verstöße gegen die sprachliche Richtigkeit (Rechtschreibung und Zeichensetzung) führen zu einer Absenkung der Note im Umfang einer Notenstufe. Im Gegenzug bedingt ein hohes Maß an sprachlicher Sicherheit eine entsprechende Notenanhebung.

In den Jahrgangsstufen 5 und 6 wird für diese Schülerinnen und Schüler die sprachliche Darstellungsleistung nur bezüglich der Sprachphänomene bewertet, die konkret im Unterricht erarbeitet worden sind bzw. vorausgesetzt werden können.

Für Schülerinnen und Schüler mit besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) gelten für die Leistungsbewertung die Regelungen im entsprechenden Runderlass des Kultusministeriums vom 19.07.1991 (BASS 14 – 01 Nr. 1).

Sonstige Leistungen im Unterricht

Im Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ kommen neben den in Kapitel 4 ausgewiesenen schriftlichen Aufgabentypen auch die mündlichen Aufgabentypen zum Tragen. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I auch in diesem Beurteilungsbereich sicherzustellen, dass Formen, die im Rahmen der zentralen Prüfungen - z.B. auch in mündlichen Prüfungen - von Bedeutung sind, frühzeitig vorbereitet und geübt werden.

Zu den Bestandteilen der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ zählen u.a. Beiträge zum Unterricht, von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise wie die schriftliche Übung, aber auch im Rollenspiel oder in einer Präsentation von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie Protokoll, Referat u.a.m.

Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Mündliche Leistungen, wie sie in den Aufgabenschwerpunkten „Sprechen“, „Gestaltend sprechen/szenisch spielen“ und „Gespräche führen“ aufgelistet sind, werden durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt. Dabei ist zwischen Lern- und Leistungssituationen im Unterricht zu unterscheiden.

Gemeinsam ist den zu erbringenden Leistungen, dass sie in der Regel einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe darstellen, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann. Auch für die Bewertung dieser Leistungen ist die Unterscheidung in eine Verstehensleistung und eine vor allem sprachlich repräsentierte Darstellungsleistung hilfreich und notwendig.

Bewertungsgrundlage für die Sonstige Mitarbeit im Fach Deutsch

Bestandteile der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ sind u.a.

  • Beiträge zum Unterricht
  • von der Lehrkraft abgerufene Leistungsnachweise (z.B. schriftliche Übung)
  • Im Rollenspiel oder in einer Präsentation von der Schülerin oder dem Schüler vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit wie Protokoll, Referat, Vortrag, Plakat, Folien, Präsentation, usw.
  • Die kontinuierliche Erledigung von Hausaufgaben

Entscheidend für den Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ sind die Qualität und die Kontinuität der mündlichen und schriftlichen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang.

Mündliche Leistungen, wie sie in den Aufgabenschwerpunkten „Sprechen“, „Gestaltend sprechen/szenisch spielen“ und „Gespräche führen“ aufgelistet sind, werden durch Beobachtung während des Schuljahres festgestellt.

Die zu erbringenden Leistungen stellen einen längeren, zusammenhängenden Beitrag einer einzelnen Schülerin oder eines einzelnen Schülers oder einer Schülergruppe dar, der je nach unterrichtlicher Funktion, nach Unterrichtsverlauf, Fragestellung oder Materialvorgabe einen unterschiedlichen Schwierigkeitsgrad haben kann.

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