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Schulpflegschaft

Hier gelangen Sie zu unseren aktuellen Themen!

Schulpflegschaft des SGR

Detlef Müller

Schulpflegschaftsvorsitzender

Erziehung findet im Elternhaus und in der Schule statt. Dabei lebt Schule von dem Miteinander vieler. Nur wenn Schüler und Lehrer gut und harmonisch miteinander arbeiten und die Eltern unterstützend wirken, kann sich der Erfolg für unsere Kinder einstellen.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. So steht es im Schulgesetz NRW geschrieben.
Unsere Schulpflegschaft des SGR, als die gewählte Vertretung der Eltern, will unterstützen, fördern und mithelfen.

Für das Schuljahr 2009 /2010 wurden in den Vorsitz wiedergewählt:

Schulpflegschaftsvorsitzender:

Detlef Müller, geb.: 1960
Dipl.-Kfm, Soldat
Rotkehlchenweg 13
53359 Rheinbach
Tel.: 02226 /16 94 97

Kinder am SGR: 8. Klasse und Stufe 12


Frau Hellmann-Mersch

Stellvertreterinnen:

Birgit Hellmann-Mersch
Jahrgang 1964
Stegerwaldweg 4
53359 Rheinbach
Tel: 02226/17202
Kinderärztin
Kind in der 7. Klasse

Tanja Voss
Jahrgang 1970
Lortzingstr. 12
53359 Rheinbach
Tel.: 02226/4780
Kinder in Klasse 6 und 8

Elke Zuck
Jahrgang 1969
Am Reuterpfad 13
53359 Rheinbach
Tel. 02226/ 157748
Hausfrau
Kinder in Klasse 9 und 10


Wir möchten alle Eltern einladen, sich für unsere Schule zu engagieren. Sprechen Sie uns einfach an. Besuchen Sie die Veranstaltungen der Schule, helfen Sie bei Veranstaltungen. Gehen Sie zu Elternabenden und Elternsprechtagen. Machen Sie mit und suchen Sie den Dialog.






Aktuelle Themen

Aus der Schulpflegschaft hat sich eine Arbeitsgruppe zu dem Thema Busverbindungen gebildet. Anregungen, Hinweise oder auch Mitarbeit sind willkommen. Weitere Informationen, Kontaktdaten der Busunternehmen und Formulare finden Sie hier!

Was momentan noch Zukunftsmusik ist, wird nicht lange mehr so bleiben, denn große Themen werfen ihre Schatten voraus. Eine lange Mittagspause wird künftig verpflichtend ab sieben Unterrichtsstunden in der Sekundarstufe I.

Im Rahmen des 1000-Schulenprogramms des Landes NRW sind für Infrastrukturmaßnahmen am SGR Landesmittel gebilligt, um die Voraussetzungen für eine lange, ca. einstündige Mittagspause zu schaffen. Bereits vor den Sommerferien wurde durch den Schulpflegschaftsvorsitzenden an Stadtrat und Verwaltung der Investitionsbedarf für das SGR aus Sicht der Elternschaft signalisiert und die Einbeziehung der entsprechenden Lehrer-, Schüler- und Eltern-Gremien in die Investitionsbedarfsermittlung und Entscheidungsfindung gefordert.

Inzwischen hat die Stadtverwaltung Rheinbach als Schulträger verschiedene Lösungen geprüft. In Abstimmung mit den Vertretern der Schule plant die Stadt nun eine Neubaulösung in Leichtbauweise mit Speisesaal und Pausenräumen mit dem Ziel, diese bis nach den Sommerferien 2010 in die Nutzung zu geben. Ausschreibungen sollen im November beginnen.
Für das Städt. Gymnasium Rheinbach kann dies nur im Bezug auf „Mittagspause am SGR“ bedeuten, das ein von Schülern, Lehrer und Eltern gemeinschaftlich erarbeitetes Konzept entwickeln werden muss.

Ein Konzept,

In einer Arbeitsgruppe der Eltern unter Leitung von Frau Beate Schnorr wird dieses Thema aus Sicht der Eltern begleitet. Dabei wird auch die außerunterrichtliche Nachmittagsbetreuung durch die Elterninitiative "Klawitter" in die Überlegungen einbezogen.

Durch eine neue Fragebogenaktion zur Einführung einer langen Mittagspause soll der Bedarf für das SGR konkretisiert werden.
Eltern, Schüler und Lehrer seien jetzt schon aufgerufen, diese zu unterstützen!


Hier finden Sie den Fragebogen als Download! [Allgemeine Hinweise/ Informationen [46 KB] ] [Der Fragebogen [44 KB] ]

Weitere Beschlüsse bzw. Empfehlungen der Schulpflegschaft des Städt. Gymnasiums Rheinbach:
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens im Zeugnis wurde neu geregelt, die nachfolgende Empfehlung der Schulpflegschaft an das Lehrerkollegium bleibt davon unberührt:

Bei Vergabe der Notenstufe „4“ entsteht ein besonderer Erziehungsauftrag für die Lehrer gegenüber dem betroffenen Schüler / der Schülerin. Der Klassenlehrer muss gegenüber dem Schüler / der Schülerin und den Eltern vor allem bei Vergabe der Notenstufe „4“ auskunftsfähig sein. Vor Vergabe der Notenstufe „4“ ist mit dem Schüler/ der Schülerin und ggf. den Eltern ein Gespräch zu führen. In Abschluß- und Bewerbungszeugnissen muß die Notenstufe „4“ die Ausnahme und besonders begründet sein. Dies gilt auch zur Vermeidung von Benachteiligungen der Schüler/innen des SGR vor dem Hintergrund der äußerst unterschiedlichen Handhabung der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens in den Schulen NRW´s bis hin zur undifferenzierten Vergabe einer „Einheitsnote 2“.

Gemäß den neuen Richtlinien kann eine Begründung bei der Note „ausreichend“ in das Zeugnis aufgenommen werden. Die Schulpflegschaft hat als Beschluss folgende Empfehlung an die Schulkonferenz gegeben: Die Begründung bei der Note „ausreichend“ erfolgt nicht auf dem Zeugnis, sondern als Zusatz zum Zeugnis in schriftlicher Form.

Beibehaltung der bestehenden Unterrichts- und Pausenzeiten. Dann soll unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Entwicklungen und Erfahrungen auch in den anderen weiterführenden Schulen Rheinbachs erneut beraten werden.


Unsere Elternschaft ist Mitglied in der Landeselternschaft der Gymnasien NRW. Wenn Sie weitere Informationen über die Elternschaft auf Landesebene sowie viele Themen rund um Schule und gymnasiale Bildung in NRW haben möchten, können Sie die Internet-Seiten der Landeselternschaft besuchen unter www.le-gymnasien-nrw.de.

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