Schulordnung
Das Miteinander in einer Gemeinschaft muss gelernt und gelebt werden. Dabei ist es notwendig, dass auch die Freiheit des anderen berücksichtigt wird.
Zur Orientierung dienen daher gemeinsame Regeln.
1. Der Umgang miteinander
1.1 Körperliche Gewalt verletzt die Menschenwürde und ist untersagt.
1.2 Wir unterlassen herabwürdigende Äußerungen und bemühen uns, im Gespräch mit- und übereinander fair und höflich zu sein.
1.3 Wir respektieren das Eigentum anderer.
2. Der Schultag
Wir alle müssen dazu beitragen, dass der Schultag erfolgreich abläuft.
2.1 Wir alle haben die Pflicht zur Pünktlichkeit. Dies betrifft sowohl den Beginn als auch das Ende der Stunde.
2.2 Zu Stundenbeginn begrüßen wir uns.
2.3 Bei Verspätungen entschuldigen wir uns. Wenn der Lehrer oder die Lehrerin nach zehn Minuten noch nicht in der Klasse erschienen ist, erkundigt sich der Klassensprecher / die Klassensprecherin im Sekretariat, wie weiter zu ver-fahren ist.
2.4 Bei einer Erkrankung während der Unterrichtszeit in der Schule melden sich die Schüler und Schülerinnen bei dem Fachlehrer bzw. der Fachlehrerin und im Sekretariat ab. Auch für die an diesem Tag versäumten Stunden ist eine Entschuldigung der Eltern vorzulegen.
2.5 Eine Pausenordnung regelt den Aufenthalt im Gebäude und auf dem Schulhof während der großen Pausen.
2.6 Während der Pausen dürfen nur die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe das Schulgelände verlassen.
2.7 Essen und Trinken sind in der Schule nur in den Pausen und Freistunden erlaubt. Mineralwasser darf aber aus kleinen Plastikflaschen
auch während des Unterrichts getrunken werden, wenn es die Unterrichtssituation nicht stört.
2.8.Das Benutzen vom Mobiltelefonen (Handys) und anderen elektronischen Geräten zum Abspielen von Musik während der Unterrichtszeiten ist untersagt. Handys sind abzuschalten. Die Benutzung bei einer Klassenarbeit o. Klausur wird als Täuschungsversuch betrachtet und gem. SchulG §48 (5) geahndet.
3. Die Schulgebäude
Unsere Gebäude und die Klassenräume erhalten wir in einem Zustand, der für niemanden einen Grund zum Unwohlsein bietet. Wir achten auf Sauberkeit und gehen sorgsam
mit den Einrichtungen der Schule um. Zudem tragen wir dazu bei, die Belastungen für unsere Umwelt zu vermindern.
3.1 Wir benutzen für Abfall die entsprechenden Behälter und bemühen uns, die Abfallmenge gering zu halten.
3.2 Wir werfen keine Lebensmittel weg.
3.3 Wir zerstören kein Schul- und Privateigentum.
3.4 Wir respektieren die Gestaltung von Klassenräumen.
3.5 Wir beschmutzen keine Tische und Wände.
3.6 Wir hinterlassen die sanitären Einrichtungen in sauberem und ordentlichem Zustand.
3.7 Vor Eingängen und markierten Flächen dürfen keine Fahrzeuge geparkt werden. Fahrräder sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen verschlossen abzustellen.
4. Schutz der Gesundheit
Zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit aller sind Regeln notwendig.
4.1 Alkohol und andere Rauschmittel dürfen weder mitgeführt noch konsumiert werden. Über Ausnahmen vom Alkoholverbot entscheidet die Schulleitung.
4.2 Rauchen gefährdet die Gesundheit der Raucher und Nichtraucher. Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
4.3 Jeder verhält sich so, dass es nicht zu Unfällen kommt. Unterbleiben sollen Ballspiele im Gebäude, Rennen, Drängeln, Toben usw. Auch das Werfen von Schneebällen ist verboten.
4.4 Wir vermeiden unnötige Lärmbelästigungen anderer.
Maßnahmen
Werden unsere Regeln von einzelnen Schülerinnen oder Schülern nicht eingehalten, sollen erzieherische Maßnahmen und Ordnungsmaßnahmen angewendet werden.
Dazu gehören gemäß SchulG §53 unter anderem:
- das Gespräch und die Ermahnung
- Auferlegung von Pflichten
- Ausschluss aus der laufenden Unterrichtsstunde
- Nacharbeit
- zeitweise Wegnahme von Dingen
- der schriftliche Verweis
- die Überweisung in eine parallele Klasse
- der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht
Stand: August 2009
